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Vermittlungsgutschein
Auf Wunsch erhalten Sie von der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens zwei Monaten.
Der Vermittlungsgutschein kann bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der Kunden-Nummer persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beantragt werden.
Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl einschalten.
Hierzu ist ein schriftlicher Vermittlungsvertrag erforderlich.